Arbeit-von-morgen-Gesetz ist in Kraft getreten |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 03.06.2020 |
Am 28.05.2020 wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 24 das unter dem Kurztitel "Arbeit-von-morgen-Gesetz" bekannte „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung vom 20.05.2020“ veröffentlicht. Den Gesetzestext finden Sie hier.
Das Gesetz schafft u.a. diese Neuerungen:
Zuletzt geändert am: 02.07.2020 um 07:57
Zurück zur ÜbersichtStaatssekretär Björn Böhning diskutiert europäische Chancen für die Arbeit von morgen mit hochrangigen Vertreter*innen aus den EU-Mitgliedsstaaten und der europäischen Kommission in einem interaktiven Online-Panel. Welche Chancen gibt es in der EU und den EU-Mitgliedsstaaten für die Arbeit von morgen? Wie können individuelle Erwerbsbiografien in der Transformation gelingen?